Zwei Jahrzehnte voller Warnungen

Paul A. arbeitete mehr als 20 Jahre lang beim Seco - trotz Rügen und Verwarnungen.

Paul A. arbeitete mehr als 20 Jahre lang beim Seco - trotz Rügen und Verwarnungen.

Es gab schon früh Hinweise auf mögliches Fehlverhalten.

Trotz interner Kritik und Ermittlungen der Bundesanwaltschaft …

… liessen die Vorgesetzten Paul A. gewähren.

Text von Christian Brönnimann und
Illustrationen von Christoph Fischer.

Der mutmasslich korrupte Beamte Paul A. arbeitete sein halbes Leben im Seco respektive dem Vorgängeramt Biga (Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit). Bereits in den 1980er-Jahren war er da für Informatikangelegenheiten zuständig. Anfang der 1990er-Jahre wurde er Leiter des Dienstes, der für den Einkauf und Betrieb der Informatikmittel der Arbeitslosenversicherung zuständig war. Dort blieb er bis zum grossen Knall Anfang 2014.

Schon in den 1990er-Jahren pflegte Paul A. Geschäftsbeziehungen zu Werner D. und Simon B. So kaufte die Arbeitslosenversicherung beispielsweise 1996 Hardware für rund zwei Millionen Franken bei der damaligen Firma von Simon B. ein und für rund 600’000 Franken bei der System Connect AG von Werner D.

Hinweise auf mögliches Fehlverhalten gab es ebenfalls schon früh. Paul A. kassierte Verwarnungen, Ermahnungen, Rügen. Sogar die Bundesanwaltschaft ermittelte bereits einmal gegen ihn wegen Hinweisen auf Bestechung. Doch Paul A. schaffte es immer wieder aufs Neue, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Und seine Vorgesetzten liessen ihn gewähren – mehr als 20 Jahre lang. Eine Spurensuche, unter anderem in Dokumenten aus dem Bundesarchiv, macht das massive Kontrollversagen deutlich:

Der Untersuchungsbeauftragte Urs Saxer äussert sich zu den Vorgesetzten von Paul A. (Video: Keystone)

1991: In einer Aussenstelle des Biga in einem Berner Quartier wird das erste Informatikzentrum für das Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen eingerichtet. Paul A. leitet die Projektgruppe. Im gleichen Jahr kaufen Paul A. und seine damalige Frau die erste Liegenschaft in einem Feriendorf bei Tossa de Mar an der Costa Brava in Spanien.

1992: Gegen Paul A. wird eine erste Disziplinarverfügung erlassen. Deren Inhalt ist nicht bekannt.

1993: Paul A. bezieht sein neues Büro in der Biga-Aussenstelle, wo das Informatikzentrum der Arbeitslosenversicherung untergebracht ist. Dieses war bislang von der IBM geführt worden. Paul A. wird Leiter des Dienstes, der für die Arbeitslosenversicherung Informatikmittel einkauft, und bleibt dies für die nächsten 20 Jahre.

13. April 1995: In einem Schreiben wendet sich Paul A. an Simon B., der zu diesem Zeitpunkt Vizedirektor der Memorex Telex AG ist, und drückt darin seinen «herzlichsten Dank» aus für die «spontan geleistete Bereitschaft, unseren Betriebsanlass mit einem Beitrag zu unterstützen». Die Memorex bezahlte für das Essen und die Tischdekoration knapp 500 Franken.

10. Juli 1995: Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle ortet im Informatikzentrum der Arbeitslosenversicherung «eine gewisse Grosszügigkeit der Ausgaben».

18. März 1996: Paul A. besucht auf Einladung der Firma Memorex Telex AG, wo Simon B. zu diesem Zeitpunkt Vizedirektor ist, eine Computermesse in Hannover.

Originaldokumente


Dankesbrief von Paul A. (Bild vergrössern)

29. Juli 1996: Ein zweiter Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt die Erkenntnisse des Vorjahres. Die Finanzkontrolle folgert, dass die Mittel des Informatikzentrums nicht ökonomisch eingesetzt werden und das Kosten-Nutzen-Verhältnis teils unangemessen ist. Beanstandet werden unter anderem Kosten für die «luxuriöse» Möblierung von sechs Büros von 66’980 Franken. Bestellt wurden die Möbel vom Dienst, den Paul A. damals leitete. Zudem liess sich die Biga-Aussenstelle für 3100 Franken eine Fernbedienung für den Lift und für 15’300 Franken eine Klimaanlage für die Cafeteria einbauen. Eine Spezialreinigung kostete weitere 36’000 Franken. Weiter beanstandet die Finanzkontrolle zum wiederholten Mal grosse Mängel in der Buchhaltung: Identische Ausgaben werden über mehrere Konten abgerechnet, in den Journaleinträgen fehlen oft die nötigen Angaben, und Rechnungen von externen IT-Firmen werden immer wieder auf verschiedenen Konten erfasst. Deren Stichhaltigkeit habe man deshalb «einmal mehr» nicht überprüfen können, steht im Revisionsbericht. Hinzu kommen Mängel beim internen Controlling. Die Finanzkontrolle deckt auf, dass ein namentlich nicht genannter Mitarbeiter sowohl Ausgaben tätigen als auch die dazugehörigen Rechnungen visieren kann.


Finanzkontrollberichte 1996.
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11. August 1996: Der damalige Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann wird von einem Vorgesetzten von Paul A. mit einer Notiz auf bestehende Probleme im Informatikzentrum aufmerksam gemacht.

13. Dezember 1996: In einer Stellungnahme zuhanden der Finanzkontrolle verspricht der damalige Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann, dass im Dienst von Paul A. «vermehrt auf einen sparsamen Einsatz der Mittel» geachtet werde.

26. Februar 1997: Die Finanzkontrolle legt mit einem weiteren Bericht nach. Sie findet im Gebäude des Informatikzentrums einen Raum, in dem ein Schnittplatz für Amateurfilme eingerichtet ist, inklusive Kamera, Fernseher und zwei Videorecordern, im Wert von total 11’000 Franken. Die Kontrolleure wollen wissen, weshalb es diese Ausrüstung auf Kosten der Verwaltung brauche. Weiter beanstanden sie, dass Arbeitszeiten nicht eingehalten und Reisespesen nicht richtig abgerechnet werden. Genauer unter die Lupe nehmen sie die Telefonrechnung von Paul A. Weshalb er auf seinem Natel D ein teureres internationales Abonnement brauche und ob Anrufe ins Ausland für 175 Franken wirklich gerechtfertigt seien, wollen die Kontrolleure vom Biga wissen. Auch beim Festnetz stellen sie hohe Kosten für internationale Telefonate und Anrufe auf «Spezialnummern» fest. Bei den IT-Beschaffungen kritisieren sie bereits zum zweiten Mal den Einkauf von Druckern bei einer Firma aus der Berner Ortschaft, in der Paul A. damals wohnt. Es ist fraglich, ob es die beschafften Drucker tatsächlich gebraucht hat.


Telefonrechnung von Paul A
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2. April 1997: In einem internen Schreiben bitten die Vorgesetzten von Paul A. den damaligen Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann, Paul A. und den Finanzchef der Arbeitslosenversicherung O. an Stellen zu versetzen, «an denen sie weniger mit Ausgaben zu tun haben». Die beiden hätten «ihre Einstellung bezüglich Ausgabenpolitik nicht geändert». Die Liste von fragwürdigen Ausgaben, beispielsweise für Vorhänge und Blumen «über Tausende von Franken», wurde immer länger. Zudem hatte Paul A. Computermaterial für über 40’000 Franken bestellt, ohne dafür die Zustimmung der Abteilungsleitung zu besitzen.

18. April 1997: Die Biga-Aussenstelle wird von einem ersten Betrugsfall erschüttert. Der Finanzchef der Arbeitslosenversicherung O. hatte sich aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung bedient. Er räumt später gegenüber der Polizei ein, rund eine halbe Million Franken veruntreut zu haben. Für Paul A. ist dieser Fall möglicherweise die Rettung: Er gerät etwas aus dem Fokus seiner Vorgesetzten.


Versetzungsantrag. (Bild vergrössern)

15. Mai 1997: In der polizeilichen Befragung von O. ist ein grüner Ordner Thema. Darin finden sich Hinweise auf finanzielle Zuwendungen von sieben IT-Firmen an die Biga-Aussenstelle, beispielsweise für Mitarbeiterausflüge, Wein und Essen. O. erklärt, mit fünf der sieben Firmen habe lediglich der von Paul A. geleitete Dienst zu tun. Unter den Firmen sind die System Connect AG von Werner D. und die Memorex Telex AG, bei der Simon B. bis 1996 in leitender Position arbeitete. Eine «Sponsorenliste» in den Polizeiunterlagen weist unter anderem eine Zuwendung von 300 Franken der System Connect für Bilder in der Biga-Cafeteria aus. Andere Firmen bezahlten den Beamten etwa ein Essen im Hotel Bern für über 3000 Franken. Ein Teil des Sponsorings erfolgte in bar. Beträge, die nicht direkt für einen Anlass benötigt wurden, flossen in eine «schwarze Kasse». Diese wurde von einem Mitarbeiter von Paul A. verwaltet. Ende 1996 wurde die schwarze Kasse aufgelöst.


Die «Sponsorenliste». (Bild vergrössern)

29. Mai 1997: Der damalige Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, ordnet im Zusammenhang mit den Vorkommnissen eine Administrativuntersuchung an.

28. Oktober 1997: Paul A. wendet sich schriftlich an den Leiter der Administrativuntersuchung, den Berner Fürsprecher Urs Hofer. Er teilt ihm mit, dass er im Oktober 1991 ein Ferienhaus in Spanien gekauft habe. Er tue dies, weil sein ehemaliger Abteilungschef «Gerüchte oder Unwahrheiten» über eine Finanzierung des Kaufs durch die Firma IBM verbreitet habe. Paul A. gelingt es in den darauffolgenden Monaten, Hofer davon zu überzeugen, dass er und seine damalige Frau das Ferienhaus aus der eigenen Tasche bezahlt haben. Die Gerüchte waren auch dem damaligen Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann bekannt. Das Haus hatte beim Kauf rund 180’000 Franken gekostet.

11. November 1997: Der damalige Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann ermahnt Paul A. und zwei weitere Mitarbeiter schriftlich. Er habe «den dokumentierten Hinweis erhalten, dass sich die Firma IBM finanziell an den Mittagessen und den Jahresendanlässen» der Biga-Aussenstelle beteiligt habe. Derartige Zahlungen von Lieferanten seien nicht zulässig. Deshalb erteile er «hiermit die Weisung, solche und ähnliche Leistungen nicht mehr entgegenzunehmen resp. entgegennehmen zu lassen. Weitere Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor».


Die Ermahnung des Biga-Direktors.
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9. Januar 1998: Fürsprecher Urs Hofer legt den Schlussbericht der Administrativuntersuchung vor. Darin hält er unter anderem fest, dass der Bereich Beschaffungen von Paul A. über «einen grossen Handlungsspielraum» verfüge und «darin ein wohl etwas weitgehendes Eigenleben» entwickelt habe.

21. Januar 1998: Aller Geschenke, Gerüchte und fragwürdiger Ausgaben zum Trotz: Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement lässt die damalige Bundesanwältin Carla Del Ponte wissen, «es bestünden keine Gründe zur Annahme», dass neben der laufenden Strafuntersuchung in Sachen O. «weitere Mitarbeiter an Verfehlungen irgendwelcher Art beteiligt waren».

22. Januar 1998: Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement teilt der Öffentlichkeit mit, die Administrativuntersuchung sei zum Schluss gekommen, dass neben der laufenden Strafuntersuchung «keinerlei Massnahmen» ergriffen werden müssten.

5. Februar 1998: In einem internen Schreiben berichten Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzkontrolle weiterhin von einem «schlechten Gefühl». Die Integrität von Paul A. und einem weiteren Beamten sei nicht «über alle Zweifel erhaben». Die beiden würden zudem von ihren Vorgesetzten kaum überwacht.

4. März 1998: In einem internen Schreiben bekräftigt ein Mitarbeiter der Finanzkontrolle seine Sorge. Das ungute Gefühl habe weiter zugenommen. Bislang sei der Bereich Einkauf von Paul A. nicht geprüft worden. Einzelne Lieferanten hätten verlangte Unterlagen zwar teilweise geliefert. Andere, zum Beispiel die IBM, hätten hingegen nur mit einem generellen Brief geantwortet.


Interne Kritik der Mitarbeiter
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Kritik der Finanzkontrolle.
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24. Juni 1998: Ein weiterer Bericht der Finanzkontrolle hält fest: Das interne Kontrollsystem der Abteilung, in der Paul A. arbeitet, sei mangelhaft. Konkret beanstandet werden die fehlende Funktionstrennung bei den Auszahlungen, bei den Prüfungen und bei der IT; ein kompliziertes und fehleranfälliges Zahlungssystem; die Eröffnung einer Vielzahl von Bankkonten, «sodass bei der Buchhaltung die Übersicht verloren ging»; der Verzicht auf Kontrollen sowie eine unvollständige Dokumentation von Geschäften.

4. Dezember 2002: Nach einer Revision des Beschaffungswesens im Bereich von Paul A. wird intern über die Umsetzung von Massnahmen informiert. «Die erste Phase mit der Behebung der festgestellten Mängel wird noch vor Ende 2002 abgeschlossen werden können», steht in einem Sitzungsprotokoll. Der direkte Vorgesetzte von Paul A., Dominique Babey, sichert zu, dass sich «die in der Vergangenheit gemachten Fehler nicht wiederholen» werden.

7. November/22. November 2005: Beim Seco gehen zwei anonyme Schreiben ein. Darin wird Paul A. verdächtigt, für die Vergabe von IT-Aufträgen persönlich Geld erhalten zu haben.

28. November 2005: Gestützt auf die anonymen Schreiben, eröffnet die Bundesanwaltschaft ein erstes Ermittlungsverfahren gegen Paul A. wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung und passive Bestechung. Der Verdacht kam auch deshalb auf, weil Paul A. «immer mit denselben Firmen zusammenarbeitete», so die Bundesanwaltschaft. Während des laufenden Verfahrens nimmt Paul A. weiter Einladungen von seinen Geschäftspartnern an, etwa an die Fussball-WM in Deutschland 2006.

17. März 2006: Der direkte Vorgesetzte von Paul A., Dominique Babey, nimmt die Vergabepraxis seines Mitarbeiters in Schutz. Er schreibt in einem internen Revisionsbericht, der Bereich von Paul A. sei «besonders im Informatikbereich darauf angewiesen, Leistungen über eine längere Zeitspanne von Dritten zu beziehen. Da der Gesamtumfang der Leistungen teilweise nicht vorhersehbar ist, kann es zu Folgebeschaffungen kommen, deren Gesamtwert die nach BoeB/VoeB definierten Maximalwerte (WTO-Limite) überschreiten. Aus Sicht der effizienten Geschäftsführung hat sich diese Praxis jedoch bereits mehrfach bewährt».

23. Mai 2006: Die Revisionsstelle der Direktion für Arbeit erstellt einen Bericht zur Migration der Betriebssysteme unter der Verantwortung von Paul A. Die protokollierten Mängel sind umfangreich: kein systematisches Reporting an die Aufsichtsgremien, keine Gesamtkostenschätzung zu Beginn des Projekts, keine Freigabe der Realisierungsphasen und keine öffentlichen Ausschreibungen der Aufträge. Der Vorgesetzte von Paul A., Dominique Babey, sagt gemäss einem internen Sitzungsprotokoll, er habe die «betroffenen Mitarbeiter im Rahmen seiner Führungsaufgabe gerügt». Bei einem nächsten Mal werde er «zu anderen Massnahmen schreiten». Einer seiner Stabsmitarbeiter erläutert zudem «die konkreten Massnahmen, damit in Zukunft begangene Fehler nicht mehr vorkommen werden».

18. Oktober 2007: Die Bundesanwaltschaft stellt ihr Verfahren gegen Paul A. wieder ein. Dies obwohl auf mehreren Bankkonten verdächtige Einzahlungen festgestellt wurden. So überwiesen mehrere Firmen von 2004 bis 2006 rund 89’000 Franken auf Konten von Paul A. und seiner Partnerin. In den Jahren zuvor zahlte er selbst über 70’000 Franken in bar auf seine Konten ein, davon allein Anfang 2006 innerhalb von zwei Monaten 40’000 Franken. Zu dieser Einzahlung und zu den Überweisungen der Firmen erklärte Paul A., er habe sie «im Rahmen seiner Tätigkeit als Verwalter einer Feriensiedlung in Spanien» erhalten, wie es in der Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft heisst. Das reichte offenbar, um die Ermittler davon abzuhalten, weiter zu recherchieren.


Die Einstellungsverfügung.
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4. April 2011: Die Mängel im Beschaffungswesen sind noch immer eklatant: Der Controller der Abteilung von Paul A. teilt dem Vorgesetzten Dominique Babey mit, «dass die Nichteinhaltung der Beschaffungsrichtlinien den Standard darstellt». 2010 seien von 99 Beschaffungen im relevanten Bereich nur bei 3 Beschaffungen 3 oder mehr Offerten eingeholt worden.

20. September 2013: Ein interner Revisionsbericht macht einmal mehr auf die fehlenden Ausschreibungen aufmerksam und hält fest, dass das Controlling in der Abteilung Arbeitslosenversicherung nicht funktioniert – derselbe Befund, der schon über 15 Jahre zuvor auf dem Tisch lag.


Der Revisionsbericht. (Bild vergrössern)

15. Januar 2014: Der «Tages-Anzeiger» macht die jahrelangen Verstösse gegen das Beschaffungsrecht in der Abteilung von Paul A. publik.

30. Januar 2014: Der «Tages-Anzeiger» enthüllt die hinter den beschaffungsrechtlichen Verstössen liegenden korrupten Vorgänge. Die Bundesanwaltschaft eröffnet ein neues Verfahren, das sich gegen Paul A. und später gegen Simon B., Fabrice C. und Werner D. richtet.

Zu den weiteren Konsequenzen der Affäre lesen Sie mehr im Kapitel «Die Folgen».

Der Untersuchungsbeauftragte Urs Saxer über die Gerüchte der 90er-Jahre. (Video: Keystone)

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